gem. Art. 17 DSGVO
Einer Aufforderung zum
ist gem. Art. 17 DSGVO folge zu leisten, wenn - ja, wenn es nicht andere Gesetzte oder Regelungen gibt, die dagegen sprechen.
Unabhängig davon ergeben sich daraus weitere interessante Aspekte:
[1] klingt ein wenig nach Münchhausen