Aufforderung zum Löschen der Daten

gem. Art. 17 DSGVO


Einer Aufforderung zum

Löschersuchen einer betroffenen Person

ist gem. Art. 17 DSGVO folge zu leisten, wenn - ja, wenn es nicht andere Gesetzte oder Regelungen gibt, die dagegen sprechen.

Unabhängig davon ergeben sich daraus weitere interessante Aspekte:

  • Ggf sind zusätzliche personenbezogene Daten nötig um sicher zu stellen, dass es sich genau um die Person handelt, deren Daten gelöscht werden sollen.
  • Wie genau sieht ein DSGVO-konformer Prozess (und dessen Beschreibung) aus, bei welchem man das Löschen von Daten dokumentiert.[1]
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[1] klingt ein wenig nach Münchhausen