Datenschutzbeauftragte

zur Überwachung des Datenschutzes


muss sich um die Einhaltung des Datenschutzes gem. DSGVO einer Firma/Organisation kümmern.

Die Bestellung des DSB

muss erfolgen wenn (absolut[1]) mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.

 

Ausnahme - dann ist in jedem Fall ein DSB nötig:

  • Sie sind ein Adresshändler
  • Sie speichern politische, religiöse oder/und weitere/andere sehr persönliche Meinungen/Neigungen 

 

Weitere Ausnahme: Sie benutzen keine PCs (automatisiert) sondern z.B. Karteikarten. Dann gilt die Vorschrift erst ab 20 Personen.[2]

 

Voraussetzung für einen DSB:

  • Fachliche Qualifikation für die Thematik Datenschutz.
  • Zugang zu den entsprechenden Bereichen und Information innerhalb der Firma.

 

In diesem Sinne ist der DSB als Berater des/der Verantwortlichen[3] zu sehen, der die Abläufe analysiert und bewertet und entsprechende Vorschläge macht, damit die Verantwortlichen in die Lage versetzt werden, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.


Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die nicht-Einhaltung der DSGVO ab Mai 2018 zu empfindlichen Bußgeldern führen kann.

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[1] absolut bedeutet: Es müssen alle Auftragsverarbeiter (Steuerbüro) und Teilzeitkräfte mit gezählt werden.
[2] Es scheint sich nicht um einen Aprilscherz zu handeln.
[3] nicht der DSB ist für die Einhaltung der DSGVO zuständig dies ist die Geschäft-/Firmenleitung oder Eigentümer.