zur Überwachung des Datenschutzes
muss sich um die Einhaltung des Datenschutzes gem. DSGVO einer Firma/Organisation kümmern.
muss erfolgen wenn (absolut[1]) mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.
Ausnahme - dann ist in jedem Fall ein DSB nötig:
Weitere Ausnahme: Sie benutzen keine PCs (automatisiert) sondern z.B. Karteikarten. Dann gilt die Vorschrift erst ab 20 Personen.[2]
In diesem Sinne ist der DSB als Berater des/der Verantwortlichen[3] zu sehen, der die Abläufe analysiert und bewertet und entsprechende Vorschläge macht, damit die Verantwortlichen in die Lage versetzt werden, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.
Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die nicht-Einhaltung der DSGVO ab Mai 2018 zu empfindlichen Bußgeldern führen kann.
[1] absolut bedeutet: Es müssen alle Auftragsverarbeiter (Steuerbüro) und Teilzeitkräfte mit gezählt werden.
[2] Es scheint sich nicht um einen Aprilscherz zu handeln.
[3] nicht der DSB ist für die Einhaltung der DSGVO zuständig dies ist die Geschäft-/Firmenleitung oder Eigentümer.