Mögliche Auswirkungen

bei Missachtung


Gem. §43 BDSG sind Bußgelder von bis zu 300.000 € je Einzelfall möglich.

Die maximale Geldbuße gem. DSGVO kann bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

Allgemein befürchtet (für KMUs) werden allerdings eher Abmahnwellen und Klagen von Konkurrenten oder unzufriedenen Mitarbeitern.

Denn gem. Art. 5 muss der Verantwortliche (also die Firma) nachweisen können,  das alles (gem. DSGVO) getan wurde, um der DSGVO genüge zu leisten.
Bei Aussagen wie: 'In unserer Firma ist der Datenschutz gewährleistet' dürften sich Abmahn-Anwälte die Hände reiben.