DSGVO Begriffe

Klare Begriffe für Datenschützer und Juristen - Verwirrung für den Rest


Die Komplexität der Sachverhalte macht es leider notwendig neue Begriffe einzuführen.

DSGVO Termini

  • Personenbezogene Daten: ...ist ggf. nicht ganz das, was der geneigte Leser meint.
  • Verzeichnis: Dokumentation und Aufstellung aller Prozesse, die mit dem Erfassen, der Weitergabe, dem Bearbeiten und dem Löschen von personenbezogenen Daten zu tun haben.
  • Auftragsverarbeiter: Hiermit ist der gemeint, der in Ihrem Auftrag 'Ihre' Daten mit einem Personenbezug (nicht den auf Sie - den auf Ihre Kunden) be- oder verarbeitet.
  • Auftragsverarbeitung: Nein, das sind nicht Sie, weil Sie einen Auftrag verarbeiten, das sind die Tätigkeiten des Auftragsverarbeiters.
  • Aufbewahrung: Definiert wann und wie lange die 'Firma' denn nun Daten speichern darf.
  • Löschersuchen: Nein, das ist nicht die Suche nach Brandbekämpfungsmitteln.
  • Informationspflicht: Der, der die Daten erfasst, muss den Betroffenen schon recht viel erklären.
  • Datenschutzbeauftragte: Sind für die Kontrolle der Einhaltung zuständig - siehe Wikipedia.
  • Meldepflicht: Wer muss wann, wen informieren, wenn ein 'Datenleck' bekannt wird?