Personen-Bezug

Wann genau sind Daten als 'personenbezogene-Daten' an zu sehen?


Datenverarbeitung

Die zuständigen Juristen sind der Meinung, dass 'erheben', 'bearbeiten' und 'nutzen' eher als akademische Trennungen anzusehen ist und bezeichnen nun all dies gesammelt als Verarbeitung. Vielleicht hätte man doch jemand fragen sollen, der sich mit Datenverarbeitung auskennt. Welche neuen Probleme es dadurch gibt, sehen wir später.

Als Beispiele für Personendaten werden meist sehr plakative Beispiele aufgeführt wie:

  • Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Religion, Personalausweis Nummer u.s.w.

Was zwar völlig richtig ist, aber den falschen Eindruck erweckt, dass typischerweise solcherart Daten 'personenbezogene Daten' sind - tja und andere dann - eben - weniger.

Gemäß Art.4 DSGVO reicht aber schon die Möglichkeit aus (auch mit Hilfe Dritter), um eine Verknüpfung von Daten zu einer realen Person (juristische Personen sind ausgenommen) zu erstellen - und schwups - schon haben wir 'personenbezogene Daten'.

 

Konkretes Beispiel:

Sie haben auf einem PC in ihrer Firma eine (alte) Liste von Personen-Namen mit den entsprechenden Telefonnummern von Firmen in einer Tabelle? Das sind definitiv 'personenbezogene Daten' und deren Verarbeitung gem. DSGVO.