Aufbewahrungsfristen

und Löschung nach DSGVO


Eine der wesentlichen Änderungen zu vorherigen Gesetzen/Verordnungen ist die Verankerung der

Löschpflicht für personenbezogene Daten.

Sind alle Auflagen erfüllt und die Sicherheit gegeben, dürfen die Daten gespeichert werden.

Aber für wie lange?

Die DSGVO definiert nicht wie lange gespeichert werden darf, sondern legt umgekehrt fest, dass umgehend gelöscht werden muss, wenn keine Berechtigung mehr besteht, die Daten speichern zu dürfen.

Daten müssen gelöscht werden, wenn der Zweck, für welchen sie erhoben wurden erfüllt ist, diese nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person eine Löschung verlangt und/oder keine anderweitigen Rechtsgrundlagen (Steuer- Handelsrecht) vorliegen.

Dies betrifft alle Systeme und Daten, Emails, ERP-Systeme, Archive und Backups.

Da ist also einiges zu tun.

Inwieweit dies mit nachhaltigen traditionellen Kundenbeziehungen zu vereinbaren ist, die über amazon/google und Co. hinausgehen (es soll Kundenbeziehungen geben, die deutlich länger als 10 Jahre währen) bleibt abzuwarten.
Vielleicht ist dies aber auch für manche eine willkommene Begründung, denn statt einem peinlichen "... ich finde leider Ihre Daten nicht " kann man nun mit gutem Gewissen und zackig mit "... gemäß DSGVO Art. 17 mussten die Daten gelöscht werden..." kontern.

Natürlich sollte es bei guten Systemen die Möglichkeit geben, alle personenbezogenen Daten zu anonymisieren und den Rest zu archivieren - dann könnten alle Projektdaten erhalten bleiben, aber diese Aufgabe kann schon recht komplex werden - und letztendlich verknüpften wir leider viele Erinnerungen eben mit Personen. Inwieweit eine wirklich anonymisierte Email noch brauchbar ist (wenn überhaupt noch vorhanden), wird sich ... in 7 Jahren ergeben?

 

Gemäß DSGVO würde eine telefonische Anfrage eines Kunden ggf in Zukunft so ablaufen:

Kunde: "Oh, hallo - wir haben vor 6 Jahren bei Ihnen eine Maschine gekauft..."
Service: "Gemäß DSGVO haben wir alle nicht mehr notwendigen Daten zu dem Auftrag gelöscht."
Kunde:" Oh .. schade ..."